- streitig
- strittig
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strei|tig ['ʃtrai̮tɪç]:1. ☆ jmdm. etwas streitig machen: etwas, was ein anderer hat, für sich beanspruchen:er wollte ihr ihren neuen Posten streitig machen; der Hund machte den Katzen das Futter streitig.Syn.: jmdm. etwas abspenstig machen wollen, jmdm. etwas wegnehmen wollen.2. (Rechtsspr.) den Gegenstand eines Rechtsstreites darstellend:streitige Tatsachen, Ansprüche.• streitig/strittigDas Adjektiv streitig wird außer in der Wendung »jemandem etwas streitig machen« und in der Verneinung »unstreitig« nur noch im juristischen Sinne von »anhängig« gebraucht. Sonst ist heute strittig üblich:– Das bleibt eine strittige Sache.– Dieser Punkt ist strittig.* * *
strei|tig 〈Adj.〉1. strittig, umstritten, fraglich, nicht geklärt2. 〈Rechtsw.〉 einem Gericht zur Entscheidung vorgelegt● eine \streitige Angelegenheit; die Sache ist \streitig; jmdm. eine Sache \streitig machen behaupten, dass jmd. keinen Anspruch auf eine Sache hat; \streitige Gerichtsbarkeit Gerichtsbarkeit, die sich mit der Klärung von Streitfällen befasst; →a. strittig [<mhd. stritec <ahd. stritig „kampflustig; starrsinnig“; → Streit]* * *
1. (seltener) strittig, umstritten:-e Fragen;☆ jmdm. jmdn., etw. s. machen (jmdm. das Anrecht auf jmdn., etw. bestreiten, jmdn., etw. für sich beanspruchen: den Engländern die Vorherrschaft auf dem Meer s. machen).2. (Rechtsspr.) den Gegenstand eines Rechtsstreites darstellend:-e Tatsachen, Ansprüche.* * *
strei|tig <Adj.> [mhd. strītec, ahd. strītig = kampflustig; starrsinnig]: 1. (seltener) strittig, umstritten: eine Lösung der zahlreichen ... -en Einzelfragen (Börsenblatt 22, 1973, 1 727); *jmdm. jmdn., etw. s. machen (jmdm. das Anrecht auf jmdn., etw. bestreiten, jmdn., etw. für sich beanspruchen): plötzlich kommen ... andere Katzen und machen den kranken Tieren das Futter s. (Fels, Kanakenfauna 98); Den Bürgern soll ihr heiligstes Gut s. gemacht werden - das Auto (natur 6, 1994, 8). 2. (Rechtsspr.) sich widersprechend, umstritten u. daher die Entscheidung eines Gerichts nötig machend; den Gegenstand eines Rechtsstreites darstellend: -e Tatsachen, Ansprüche; eine -e Verhandlung (Verhandlung mit streitigem Gegenstand); „Ein -es Scheidungsverfahren“, fanden drei Richter, „bringt für die Parteien regelmäßig schon so viele Belastungen mit sich“ (Spiegel 3, 1977, 45).
Universal-Lexikon. 2012.